Die Jugendförderung ist eine Abteilung des Amtes für Kinder und Jugend der Stadt Bad Kreuznach. Zentraler Ort der Aktivitäten ist das Jugend- und Kooperationszentrum „Die Mühle“.
Die Angebote richten sich im Grundsatz an alle jungen Menschen aus der Stadt und den Vororten - ohne jede Einschränkung durch Alter, Nationalität, Geschlecht oder Bildungshintergrund. In der Ausgestaltung der Arbeit werden sie beteiligt und als Expert*innen ihrer eigenen Bedürfnisse mit einbezogen. Junge Menschen werden in ihrer Entwicklung gefördert und gestärkt und ihr Engagement für die Gesellschaft unterstützt.
Um dies zu gewährleisten ist eine gute Versorgung durch vielfältige Angebote der Jugendarbeit wichtig. Daher ist es auch die Aufgabe der Jugendförderung, freie Träger der Jugendarbeit in ihren Tätigkeiten zu unterstützen.
72. Stadtranderholung des Amtes für Kinder und Jugend der Stadt Bad Kreuznach vom 15.07.2024 - 02.08.2024
Ca. 140 Kinder aus Stadt und Kreis Bad Kreuznach werden montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr bei Spiel-, Sport- und Kreativprojekten betreut.
Der Teilnahmebeitrag enthält Verpflegung (Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke), Material für Projekte, sowie Eintritte.
Samstag, 04.05.2024 / ab 09:00 Uhr
Ort: Jugend- und Kooperationszentrum „Die Mühle“, Mühlenstraße 23, 55543 Bad Kreuznach
Kontakt: Danielle Schulz, 0671 8880910035,
Zur Anmeldung benötigte Unterlagen:
Anmeldeformular 2024
Weitere Infos im Flyer:
Stadtranderholung Salinental 2024
Abteilungsleitung
Förderung der Jugendverbände
0671 888 091-0031
0173 5368562
Stellvertretende Abteilungsleitung
Offene und sozialräumliche Jugendarbeit
0671 888 091-0032
Ferien- und Freizeitangebote
0671 888 091-0035
Verwaltung
0671 888 091-0033
Aufsuchende Jugendsozialarbeit
0671 888 091-0036
Integrative Jugendarbeit
0671 888 091-0034
Hausmeister
0170 2802616
Richtlinien des Stadtjugendamtes Bad Kreuznach über die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Jugendhilfe:
Zur Förderung der pädagogischen Arbeit der anerkannten Jugendverbände gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), gewährt die Stadt Bad Kreuznach, den auf Stadt-, Kreis- oder Landesebene anerkannten Vereinen, Verbänden und Initiativgruppen in der Stadt Bad Kreuznach, deren Wirken als förderungswürdig anerkannt ist, zur Durchführung ihrer Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe finanzielle Zuschüsse.